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„Abteilung C im Gebrauchshundesport – Rückgrat eines verantwortungsvollen Hundewesens in Österreich“

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ÖRV Langenzersdorf

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„Abteilung C im Gebrauchshundesport – Rückgrat eines verantwortungsvollen Hundewesens in Österreich“

1. Österreichische Problemhunde Therapiezentrum - ÖRV Langenzersdorf nähe Korneuburg
„Abteilung C im Gebrauchshundesport – Rückgrat eines verantwortungsvollen Hundewesens in Österreich“



 
 
Einleitung:

In einer Zeit, in der das Verhältnis zwischen Mensch und Hund ständig neu verhandelt wird, droht ein zentrales Element des Hundewesens in Österreich ins Abseits zu geraten: die Abteilung C im Gebrauchshundesport – der sogenannte Schutzdienst. Zu Unrecht wird diese Disziplin oft missverstanden, kritisiert oder gar pauschal verurteilt. Doch wer die Hintergründe kennt, erkennt: Abteilung C ist kein Relikt aus alten Zeiten, sondern ein modernes, ethisch reflektiertes Trainingsfeld, das Hundeverhalten lenkt, Sicherheit schafft und dem Tierschutz dient.

1. Was ist Abteilung C wirklich?

Die Abteilung C im Gebrauchshundesport umfasst den Schutzdienst – also das kontrollierte Arbeiten des Hundes unter hohem Triebdruck. Dabei geht es nicht um „Scharfmachen“, sondern um Gehorsam, Präzision und Nervenstärke unter Belastung. Der Hund wird nicht zum „Beißer“ ausgebildet, sondern lernt, in Extremsituationen kontrollierbar und führig zu bleiben.

2. Ein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit

Hunde, die in der Abteilung C ausgebildet werden, durchlaufen intensive Prüfungen und werden genau beobachtet. Ihr Verhalten ist kalkulierbar, ihre Führer sind geschult, ihr Einsatz – ob als Sporthund, Diensthund oder Familienbegleiter – ist verantwortungsvoll abgesichert. In einer Gesellschaft, in der Hundebisse Schlagzeilen machen, brauchen wir keine untrainierten Risiken, sondern genau solche Hunde: belastbar, führbar, kontrolliert.

 3. Ausbildung statt Verbote – Differenzierung statt Pauschalurteile

Statt immer neue Einschränkungen oder gar Verbote ins Spiel zu bringen, sollte der politische Diskurs differenzieren lernen. Denn wer Abteilung C abschaffen will, riskiert, dass genau jene Hunde, die am besten trainiert und überprüft sind, von der Bildfläche verschwinden – während Problemfälle im Verborgenen weiterwachsen. Eine gefährliche Entwicklung.

4. Der Wert für das Hundewesen in Österreich

Ohne Abteilung C verliert das Hundewesen einen seiner wertvollsten Prüfsteine: die Möglichkeit, den Charakter eines Hundes unter Stress objektiv zu beurteilen. Zucht, Ausbildung, Einsatzfähigkeit – all das basiert auf dem Wissen, wie ein Hund in dieser Disziplin agiert. Das ist nicht „überholt“, sondern elementar für eine gesunde, verantwortungsvolle Hundeszene.

5. Was jetzt zählt: Haltung zeigen und aufklären

Es braucht jetzt klare Stimmen – aus dem Sport, aus der Zucht, aus der Praxis. Aber auch Medien und Politik müssen sich informieren, bevor sie urteilen. Wer wirklich für Tierschutz, Sicherheit und Mensch-Hund-Harmonie eintreten will, darf sich nicht von verzerrten Bildern leiten lassen, sondern muss das ganze System verstehen.

6. Die 33. Tierhalteverordnung – ein Angriff auf Kompetenz, Kontrolle und kynologisches Wissen

Mit der 33. Novelle der Tierhaltungsverordnung hat Bundesminister Johannes Rauch einen politischen Tabubruch begangen: Ohne Einbindung der Fachwelt, ohne transparente Begründung, ohne Differenzierung hat er de facto ein Verbot des Gebrauchshundesports in Österreich erlassen. Besonders betroffen: die Abteilung C.

Dieses Vorgehen trifft nicht nur tausende engagierte Hundesportlerinnen und -sportler – es entzieht dem gesamten Hundewesen die Grundlage für fundierte Ausbildung, Selektion und Sicherheit. Statt Missstände gezielt zu bekämpfen, wird hier pauschal ein gesamtes System verteufelt, das sich über Jahrzehnte bewährt und weiterentwickelt hat.

7. Fakten statt Stimmungspolitik – warum das Verbot gefährlich ist

Was Minister Rauch als „Tierschutzmaßnahme“ verkauft, ist in Wirklichkeit ein Akt der fachlichen Ignoranz:
Gebrauchshundesport ist streng reglementiert, wird von geschulten Leistungsrichtern begleitet und unterliegt klaren ethischen Standards.
Die Ausbildung in Abteilung C verhindert unkontrolliertes Aggressionsverhalten, sie fördert es nicht.
Ein generelles Verbot würde die Zucht gesunder, verlässlicher Hunde erschweren und eine Parallelwelt unkontrollierter Ausbildung begünstigen.
Wer glaubt, durch Verbote den Tierschutz zu stärken, verkennt die Realität: Nicht geprüfte, kontrollierte Hunde sind das Risiko – sondern jene, die ohne Aufsicht, Wissen oder Nachvollziehbarkeit ausgebildet werden.

Fazit:

Abteilung C ist kein Problem, sondern Teil der Lösung. Wer sie erhalten will, kämpft nicht für ein Hobby, sondern für ein ganzes Wertesystem im Umgang mit Hunden: Respekt, Kontrolle, Verantwortung. Es ist an der Zeit, das auch öffentlich deutlich zu machen – bevor stillschweigend etwas verschwindet, das wir morgen schmerzlich vermissen könnten.
 
In diesem Sinne - frohe Osterfeiertage

Sticha Georg


Tel: +43 - (0) 676 - 359 49 03 ......
2103 Langenzersdorf, Am Hechtenfang 1
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